Legen Sie Ihre Abschlüsse im Original bei, ergänzen Sie im Lebenslauf in Klammern die schweizerische Entsprechung, und klären Sie früh, ob Ihr Beruf reglementiert ist. Nur bei reglementierten Berufen brauchen Sie eine formelle Anerkennung, bevor Sie arbeiten dürfen — bei allen anderen entscheidet der Arbeitgeber selbst, und dann zählt, wie verständlich Sie Ihren Abschluss darstellen.
Reglementiert oder nicht — das ist die erste Frage
Reglementierte Berufe sind solche, deren Ausübung an einen anerkannten Abschluss gebunden ist: Pflege- und Gesundheitsberufe, Medizin, Lehrberufe, viele Bau- und Sicherheitsberufe, Elektroinstallation, Anwaltschaft. Ohne Anerkennung dürfen Sie hier nicht arbeiten, unabhängig davon, was Ihr Arbeitgeber möchte. Zuständig ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) (externe Seite, öffnet in neuem Fenster); für Hochschulabschlüsse swissuniversities.
Ob Ihr Beruf eine Anerkennung verlangt und welche Stelle zuständig ist, klärt das Abklärungswerkzeug des Bundes (externe Seite, öffnet in neuem Fenster).
Rechnen Sie mit Monaten, nicht Wochen. Beginnen Sie das Verfahren, bevor Sie sich bewerben — nicht danach.
Nicht reglementierte Berufe — kaufmännische Tätigkeiten, IT, Verkauf, Logistik, Gastronomie und viele andere — brauchen keine Anerkennung. Hier entscheidet allein die Firma. Eine sogenannte Niveaubestätigung des SBFI kann trotzdem helfen, weil sie Ihren Abschluss in das Schweizer System einordnet.
Wie Sie den Abschluss im Lebenslauf darstellen
Schreiben Sie die Originalbezeichnung, das Land, die Institution und den Zeitraum. Ergänzen Sie in Klammern die Einordnung, sofern Sie sie belegen können.
Erfinden Sie keine Gleichsetzung. «Entspricht dem Schweizer Bachelor» ohne Grundlage ist eine Behauptung, die Ihnen im Gespräch um die Ohren fliegt. «Vierjähriges Hochschulstudium, Abschluss [Originaltitel]» ist ehrlicher und wirkt kompetenter.
Bei Abschlüssen, die hierzulande niemand kennt, hilft ein Halbsatz zum Inhalt: nicht der Titel überzeugt, sondern was Sie können.
Übersetzungen
Für die Bewerbung genügt in der Regel eine einfache Übersetzung, die Sie selbst beilegen — das Originaldokument plus eine Seite mit der Übersetzung der wesentlichen Angaben. Beglaubigte Übersetzungen sind teuer und werden meist erst im Anerkennungsverfahren oder beim Vertragsabschluss verlangt. Geben Sie kein Geld dafür aus, bevor jemand danach fragt.
Arbeitszeugnisse, die es nicht gibt
In vielen Ländern ist das Schweizer Arbeitszeugnis unbekannt. Ein Dossier ohne Zeugnisse wirkt hier trotzdem unvollständig — deshalb: erklären Sie die Lücke, statt sie stehen zu lassen. Was ein Schweizer Arbeitszeugnis enthalten muss, beantwortet das SECO (externe Seite, öffnet in neuem Fenster).
Ein Satz im Motivationsschreiben genügt: «In [Land] sind Arbeitszeugnisse nicht üblich. Gerne nenne ich Ihnen Referenzpersonen, die Auskunft geben.»
Und liefern Sie einen Ersatz: Referenzen mit Name, Funktion, Firma und Kontakt — immer erst nach Rücksprache mit den Personen. Dazu, falls vorhanden, Arbeitsbestätigungen, Verträge oder Bescheinigungen über Dauer und Funktion. Das ist keine perfekte Entsprechung, aber es zeigt, dass Sie die hiesige Erwartung verstanden haben.
Der Fehler, der am meisten kostet
Zu viel beilegen. Wer fünfzehn Zertifikate anhängt, von denen zwölf nichts mit der Stelle zu tun haben, wirkt nicht qualifizierter, sondern unentschieden. Legen Sie den höchsten Abschluss bei, die relevanten Weiterbildungen und die Nachweise über Ihre letzten beiden Anstellungen. Alles andere kommt auf Verlangen.
Häufige Fragen
- Wann brauche ich eine formelle Anerkennung meines Abschlusses?
- Nur bei reglementierten Berufen, deren Ausübung an einen anerkannten Abschluss gebunden ist — etwa Pflege- und Gesundheitsberufe, Medizin, Lehrberufe, viele Bau- und Sicherheitsberufe, Elektroinstallation und Anwaltschaft. Ob Ihr Beruf dazugehört, klärt das Abklärungswerkzeug des Bundes.
- Brauche ich beglaubigte Übersetzungen für die Bewerbung?
- In der Regel genügt eine einfache Übersetzung, die Sie selbst beilegen: das Originaldokument plus eine Seite mit den wesentlichen Angaben. Beglaubigte Übersetzungen werden meist erst im Anerkennungsverfahren oder beim Vertragsabschluss verlangt.
- Was mache ich, wenn es in meinem Land keine Arbeitszeugnisse gibt?
- Erklären Sie die Lücke in einem Satz im Motivationsschreiben und liefern Sie einen Ersatz: Referenzen mit Name, Funktion, Firma und Kontakt, immer erst nach Rücksprache mit den Personen. Dazu, falls vorhanden, Arbeitsbestätigungen, Verträge oder Bescheinigungen über Dauer und Funktion.
Dieser Artikel ist keine Rechtsauskunft. Verbindlich sind die Auskünfte der zuständigen Anerkennungsstelle.
Kurz geprüft
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Wann brauchen Sie eine formelle Anerkennung?
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Welche Übersetzung legen Sie der Bewerbung bei?
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In Ihrem Land gibt es keine Arbeitszeugnisse.
Weiter zu Schritt 3: Lebenslauf Schweiz: Foto, Alter, Zivilstand — was gehört hinein?
Bei dossari erzählen Sie in Ihrer Sprache: neunzehn stehen zur Wahl, in achtzehn davon können Sie sprechen, in Tigrinya tippen. Das fertige Dossier entsteht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch. Der Lebenslauf allein ist gratis, das vollständige Dossier kostet CHF 25.
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