In der Schweiz sind Foto und Geburtsdatum üblich, der Zivilstand ist es immer weniger, und nichts davon ist Pflicht. Das unterscheidet uns von Deutschland, wo seit dem Antidiskriminierungsgesetz zunehmend ohne Foto bewerben wird — deutsche Ratgeber geben hier regelmässig Auskünfte, die für die Schweiz nicht stimmen. Wer sich danach richtet, weicht ohne Grund von dem ab, was hier erwartet wird.
Das Foto
Üblich und in den meisten Branchen erwartet. Ein Dossier ohne Foto wird nicht aussortiert, fällt aber auf.
Was zählt: professionelles Porträt, neutraler oder ruhiger Hintergrund, Kleidung eine Stufe formeller als im Arbeitsalltag, freundlicher Gesichtsausdruck. Was nicht geht: Urlaubsbilder, zugeschnittene Gruppenfotos, Selfies, Passfotos vom Amt mit dem starren Blick.
Ein anständiges Bewerbungsfoto kostet bei einem Fotografen zwischen hundert und zweihundert Franken. Bei einer Bewerbung, an der ein Jahreslohn hängt, ist das eine gute Investition — und das Bild hält Jahre. Worauf es beim Bild selbst ankommt, steht im Artikel Das Bewerbungsfoto: worauf es wirklich ankommt.
Das Geburtsdatum
Üblich. Schreiben Sie das Datum, nicht das Alter — «14.03.1979», nicht «47 Jahre». Ein ausgerechnetes Alter wirkt wie eine Selbstbewertung, und es veraltet.
Weglassen dürfen Sie es. Rechnen Sie dann aber damit, dass sich die einstellende Person das Alter ohnehin aus Ihrer Lehre oder Ihrem Studienabschluss ableitet — verborgen ist es also nicht, es wirkt nur, als wollten Sie es verbergen.
Der Zivilstand
Hier verschieben sich die Erwartungen gerade. Jahrzehntelang war «ledig», «verheiratet», «geschieden» Standard; heute lassen ihn viele weg, und immer mehr Firmen erwarten ihn nicht mehr.
Unsere Empfehlung: weglassen. Er sagt nichts über Ihre Eignung, und er ist ein Diskriminierungsrisiko — besonders für Frauen zwischen dreissig und vierzig, bei denen aus «verheiratet» stillschweigend eine Vermutung über künftige Abwesenheiten wird. Es wurde noch nie jemand nicht eingeladen, weil der Zivilstand fehlte.
Dasselbe gilt für die Anzahl Kinder. Wer sie nennen will, weil sie zur eigenen Geschichte gehört, darf das tun. Verlangt wird es nicht. Welche Teile ein vollständiges Dossier hat, steht im Überblick zum Bewerbungsdossier.
Nationalität und Bewilligung
Die Nationalität ist üblich. Bei ausländischen Staatsangehörigen gehört die Aufenthaltsbewilligung dazu — nicht aus Neugier, sondern weil sie darüber entscheidet, ob eine Anstellung sofort möglich ist oder ein Verfahren braucht. Diese Angabe wegzulassen verzögert nur.
Was gar nicht hineingehört
Religionszugehörigkeit, politische Ausrichtung, Gesundheitsangaben, AHV-Nummer, Ausweisnummern, Angaben zu Angehörigen. Nichts davon geht einen Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren etwas an, und alles davon schadet Ihnen mehr, als es nützt. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) führt aus, welche Fragen im Bewerbungsverfahren zulässig sind und welche nicht.
Häufige Fragen
- Gehört ein Foto in den Schweizer Lebenslauf?
- Ein Foto ist in der Schweiz üblich und wird in den meisten Branchen erwartet, Pflicht ist es nicht. Ein Dossier ohne Foto wird nicht aussortiert, fällt aber auf.
- Soll ich mein Alter oder mein Geburtsdatum angeben?
- Schreiben Sie das Geburtsdatum, nicht das ausgerechnete Alter. Ein ausgerechnetes Alter wirkt wie eine Selbstbewertung, und es veraltet.
- Muss der Zivilstand im Lebenslauf stehen?
- Nein. Wir empfehlen, ihn wegzulassen: Er sagt nichts über Ihre Eignung und ist ein Diskriminierungsrisiko. Es wurde noch nie jemand nicht eingeladen, weil der Zivilstand fehlte.
Kurz geprüft
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Der Zivilstand …
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Die Aufenthaltsbewilligung …
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Die AHV-Nummer …
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Bei dossari fragt der erste Schritt genau diese Angaben ab: das Geburtsdatum als Datum, den Zivilstand als freiwillige Auswahl, bei der «Keine Angabe» voreingestellt ist. Wählen Sie das, erscheint die Zeile im Dossier gar nicht — statt dass dort «Zivilstand: keine Angabe» steht. Ein vorhandenes Foto bereiten wir auf Wunsch auf: Belichtung, Hintergrund, Zuschnitt. Einen Fotografen ersetzt das nicht.
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