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Neu in der Schweiz · Lebenslauf

Ausländischer Lebenslauf, Schweizer Dossier: was Sie ändern müssen

Wer die Schweizer Konventionen nicht kennt, wirkt auf die einstellende Person ungenau — obwohl er nur eine andere gelernt hat. Diese Seite nennt die fünf Punkte, in denen sich die Erwartungen unterscheiden, und wie Sie sie in einer Stunde beheben.

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Inhalt

Ihr Lebenslauf ist wahrscheinlich nicht schlecht — er ist bloss für ein anderes Land geschrieben. Die Schweizer Erwartungen unterscheiden sich in fünf Punkten von den deutschen, italienischen und angelsächsischen, und alle fünf lassen sich in einer Stunde beheben. Wer sie nicht kennt, wirkt auf die einstellende Person ungenau — obwohl er nur eine andere Konvention gelernt hat.

1. Arbeitszeugnisse gehören ins Dossier

Das ist der grösste Unterschied und der, der am häufigsten übersehen wird. In der Schweiz — wie in Deutschland und Österreich — hat jede Person Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, und diese Zeugnisse gehören ins Bewerbungsdossier.

Wer aus Grossbritannien, den USA, Frankreich, Spanien oder Osteuropa kommt, kennt das nicht: dort gibt es Referenzen, also Personen, die man anrufen kann. Ein Dossier ohne Zeugnisse wirkt in der Schweiz unvollständig, auch wenn es gar nicht Ihre Schuld ist.

Was tun, wenn Sie keine haben: Wie Sie fehlende Zeugnisse und ausländische Abschlüsse benennen zeigt der eigene Artikel dazu.

Schreiben Sie es in einer Zeile ins Motivationsschreiben. «In [Land] sind Arbeitszeugnisse nicht üblich; gerne nenne ich Ihnen Referenzpersonen.» Das nimmt die Frage weg, bevor sie entsteht. Und legen Sie stattdessen Referenzen bei — mit Name, Funktion, Firma und Kontakt, und nur nach Rücksprache mit den Personen.

2. Foto und Geburtsdatum sind üblich, nicht verboten

Wer aus dem angelsächsischen Raum kommt, hat gelernt, dass Foto und Alter im Lebenslauf ein Fehler sind — dort gelten sie als Diskriminierungsrisiko. In der Schweiz sind beide üblich. Kein Foto zu haben ist kein Ausschlussgrund, aber es fällt auf.

Wenn Sie ein Foto verwenden: ein professionelles Porträt, neutraler Hintergrund, Kleidung wie im Beruf. Kein Urlaubsbild, kein Selfie, kein Passfoto vom Amt.

3. Die Aufenthaltsbewilligung gehört hin

Das ist keine Neugier, sondern für die Firma eine praktische Frage: Wer eine Bewilligung C oder B hat, kann sofort angestellt werden. Wer eine braucht, bedeutet ein Verfahren. Diese Information wegzulassen, verzögert nur — sie wird ohnehin gefragt.

Schreiben Sie sie schlicht zu den persönlichen Angaben: «Aufenthaltsbewilligung C» oder, wenn zutreffend, «EU/EFTA-Staatsangehörige, bewilligungsfrei anstellbar». Welche Ausweise es gibt und was sie bedeuten, führt das Staatssekretariat für Migration (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) auf.

4. Sprachkenntnisse: ehrlich und nach europäischem Referenzrahmen

«Deutsch: gut» sagt nichts. Nutzen Sie die Stufen A1 bis C2 und seien Sie ehrlich. Wer B1 schreibt und im Gespräch C1-Deutsch spricht, gewinnt; wer C1 schreibt und B1 spricht, verliert die Stelle in der ersten Minute.

Und: In der Deutschschweiz wird Hochdeutsch geschrieben und Mundart gesprochen. Wenn Sie Hochdeutsch gut verstehen, aber Mundart nicht, schreiben Sie es hin. Das ist normal und niemand hält es Ihnen vor — im Gegenteil, es zeigt Selbsteinschätzung.

5. Diplome aus dem Ausland: nennen, nicht übersetzen

Nennen Sie Ihren Abschluss im Original und ergänzen Sie in Klammern die schweizerische Entsprechung, sofern Sie sie kennen. Erfinden Sie keine Übersetzung. Eine falsche Gleichsetzung fällt auf und beschädigt Ihre Glaubwürdigkeit mehr als ein unbekannter Titel.

Für reglementierte Berufe — Pflege, Medizin, Bauwesen, Lehrberufe, Elektroinstallation — brauchen Sie eine formelle Anerkennung, bevor Sie arbeiten dürfen. Zuständig ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) (externe Seite, öffnet in neuem Fenster); für Hochschulabschlüsse swissuniversities. Prüfen Sie das früh, denn diese Verfahren dauern Monate. Für nicht reglementierte Berufe brauchen Sie keine Anerkennung — dort entscheidet der Arbeitgeber selbst.

Ob Ihr Beruf eine Anerkennung verlangt und welche Stelle zuständig ist, klärt das Abklärungswerkzeug des Bundes (externe Seite, öffnet in neuem Fenster).

Wie Sie ausländische Abschlüsse im Lebenslauf schreiben, ohne sie falsch gleichzusetzen, steht ausführlich im Artikel zu Diplomen aus dem Ausland.

Was in der Schweiz zusätzlich zählt

Verlässlichkeit vor Begeisterung. Bewerbungen aus dem angelsächsischen Raum sind oft deutlich enthusiastischer formuliert, als es hier ankommt. Untertreibung wirkt in der Schweiz glaubwürdiger als Superlative. Wer schreibt, er sei «exzellent» in etwas, erzeugt Skepsis; wer schreibt, er habe in dieser Aufgabe drei Jahre Erfahrung, erzeugt Vertrauen.

Genauigkeit. Monatsangaben statt nur Jahreszahlen, korrekte Firmenbezeichnungen, keine Rechtschreibfehler. Es klingt kleinlich, aber es wird als Berufsverhalten gelesen.

Der Ort. Wenn Sie noch im Ausland wohnen, schreiben Sie, ab wann und wohin Sie umziehen können. Eine ausländische Adresse ohne Erklärung führt bei vielen Firmen zu einer stillen Absage.

Wenn Deutsch nicht Ihre erste Sprache ist

Ein Dossier in fehlerfreiem Deutsch zu schreiben ist schwer, wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist — und es ist gleichzeitig genau das, woran Ihre Bewerbung gemessen wird.

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Bei dossari erzählen Sie in Ihrer Sprache: neunzehn Sprachen stehen zur Wahl, in achtzehn davon können Sie sprechen, in Tigrinya tippen. Das fertige Dossier entsteht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch — in der Sprache, in der Sie sich bewerben. Der Lebenslauf allein ist gratis, das vollständige Dossier kostet CHF 25.

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Häufige Fragen

Was tue ich, wenn ich keine Arbeitszeugnisse habe?
Schreiben Sie es in einer Zeile ins Motivationsschreiben und legen Sie stattdessen Referenzen bei — mit Name, Funktion, Firma und Kontakt, und nur nach Rücksprache mit den Personen. Das nimmt die Frage weg, bevor sie entsteht.
Gehören Foto und Geburtsdatum in einen Schweizer Lebenslauf?
Beide sind in der Schweiz üblich, nicht verboten. Kein Foto zu haben ist kein Ausschlussgrund, aber es fällt auf; wenn Sie eines verwenden, dann ein professionelles Porträt mit neutralem Hintergrund.
Muss ich meinen ausländischen Abschluss anerkennen lassen?
Für reglementierte Berufe wie Pflege, Medizin, Bauwesen, Lehrberufe und Elektroinstallation brauchen Sie eine formelle Anerkennung, bevor Sie arbeiten dürfen; für nicht reglementierte Berufe nicht. Ob Ihr Beruf eine verlangt, klärt das Abklärungswerkzeug des Bundes.

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