Wann Referenzen eine Rolle spielen
Referenzen kommen in der Regel ganz am Schluss, nach dem Zweitgespräch (externe Seite, öffnet in neuem Fenster), wenn noch eine oder zwei Personen im Rennen sind. Die einstellende Person will dann nicht mehr wissen, ob Sie fähig sind — das hat sie entschieden. Sie will ein Risiko ausschliessen: Stimmt, was im Gespräch gesagt wurde? Gibt es etwas, das im Zeugnis nicht steht?
In einer Befragung von 700 Rekrutierungsverantwortlichen stuften 60 Prozent Referenzen als wichtig oder sehr wichtig ein (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) (JobCloud/LINK, 2022).
Eine weitere Studie zeigt, dass über die Hälfte der Recruiter zusätzlich informelle Referenzen (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) über persönliche Kontakte einholt (von Rundstedt, 2024) — rechtlich heikel, aber Realität.
Was erlaubt ist
- Ein Arbeitgeber darf Referenzen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) einholen. Nennen Sie Referenzpersonen im Lebenslauf, gilt das als Zustimmung für genau diese Personen.
- Ihr früherer Arbeitgeber darf ohne Ihre Einwilligung keine Auskunft geben (externe Seite, öffnet in neuem Fenster).
- Gefragt werden darf nur, was für die Stelle relevant ist (externe Seite, öffnet in neuem Fenster): Leistung, Verhalten, Stärken, Zusammenarbeit (Art. 328b OR). Gesundheit, Privatleben oder Schwangerschaft gehören nicht dazu.
- Die Auskunft muss wahr sein und darf dem Arbeitszeugnis nicht widersprechen (externe Seite, öffnet in neuem Fenster). Wer Ihnen ein gutes Zeugnis ausgestellt hat, kann am Telefon nicht das Gegenteil sagen.
- Sie können Ihre Zustimmung auf bestimmte Personen beschränken (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) — etwa: «Bitte nicht beim aktuellen Arbeitgeber, solange ich in ungekündigter Stellung bin.»
Wen Sie angeben
Ideal sind zwei bis drei Personen, die Ihre Arbeit aus der Nähe gesehen haben — nicht die mit dem eindrucksvollsten Titel.
Eine gute Wahl
- die direkte vorgesetzte Person der letzten oder vorletzten Stelle
- eine Projektleiterin aus einem grösseren Projekt
- ein Kunde oder eine Auftraggeberin, wenn Sie selbständig waren
- der Lehrmeister oder die Praxisbildnerin, wenn Sie am Anfang stehen
Eine schlechte Wahl
- eine Geschäftsleitung, die Sie kaum kennt
- ein Kollege, mit dem Sie befreundet sind
- Eltern, Verwandte, Freunde
- jemand, den Sie seit Jahren nicht gesprochen haben
Wer erst wenige Jahre im Beruf ist, kann auch eine Lehrperson angeben oder eine Person aus einem Verein, in dem er Verantwortung getragen hat.
«Auf Anfrage» oder im Lebenslauf?
Beides ist in der Schweiz üblich. «Referenzen auf Anfrage» ist sinnvoll, wenn Sie noch in ungekündigter Stellung sind oder kontrollieren wollen, wer wann angerufen wird. Wer Referenzen im Gespräch aber zögernd oder gar nicht nennt, wirkt schnell, als habe er etwas zu verbergen (externe Seite, öffnet in neuem Fenster). Halten Sie die Liste bereit, damit Sie sie am Tag nach dem Zweitgespräch schicken können.
Referenzpersonen vorbereiten
Der häufigste Fehler: Die Referenzperson wird überrascht. Sie erinnert sich vage, sagt «ja, war gut» — und genau dieses Vage bleibt hängen.
- Vorher fragen. Immer, ohne Ausnahme, auch wenn es Jahre her ist.
- Die Stelle schicken: das Inserat und zwei Sätze, warum Sie sich bewerben.
- Zwei Punkte in Erinnerung rufen: «Sie könnten erwähnen, wie ich 2024 die Umstellung auf das neue System geleitet habe.» Konkrete Beispiele machen eine Referenz glaubwürdig.
- Bescheid geben, wenn es so weit ist: «Frau Muster von der Firma X wird Sie in den nächsten Tagen anrufen.»
- Danke sagen — und erzählen, wie es ausgegangen ist.
Was im Referenzgespräch gefragt wird
Ein Referenzgespräch ist kurz, und die Fragen sind ziemlich vorhersehbar. Das KMU-Portal des Bundes (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) empfiehlt Arbeitgebern Fragen zu Aufgaben, Leistung, Verhalten, Stärken und Schwächen. In der Praxis klingt das so:
- In welcher Funktion haben Sie zusammengearbeitet, und wie lange?
- Was waren die wichtigsten Aufgaben, und wie gut wurden sie erfüllt?
- Wie war die Zusammenarbeit im Team und mit Vorgesetzten?
- Wo sehen Sie Entwicklungspotenzial?
- Würden Sie die Person wieder einstellen?
Die letzte Frage ist die entscheidende. Ein kurzes Zögern sagt der einstellenden Person mehr als jede Formulierung. Geben Sie deshalb nur Menschen an, bei denen Sie die Antwort kennen.
Häufige Fragen
- Darf ein Arbeitgeber ohne meine Zustimmung Referenzen einholen?
- Nein. Referenzen dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung eingeholt werden. Nennen Sie Referenzpersonen im Lebenslauf, gilt das als Zustimmung für genau diese Personen.
- Wie viele Referenzen gebe ich an?
- Zwei bis drei Personen, die Ihre Arbeit aus der Nähe gesehen haben — idealerweise direkte Vorgesetzte der letzten oder vorletzten Stelle.
- Darf eine Referenz meinem Arbeitszeugnis widersprechen?
- Nein. Die Auskunft muss wahr sein und darf dem Arbeitszeugnis nicht widersprechen.
Kurz geprüft
1/3
Darf ein Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung Referenzen einholen?
2/3
Wen geben Sie an?
3/3
Welche Frage im Referenzgespräch ist die entscheidende?
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