Themenpfad Die erste Lehrstelle · Schritt 5 von 5

Vorstellungsgespräch · Rückfragen

«Haben Sie noch Fragen?» — was Sie am Ende des Gesprächs fragen

Die letzte Frage im Gespräch ist keine Höflichkeit, sondern ein Test: Wer nichts fragt, wirkt uninteressiert. Diese Seite zeigt fünf Fragen, die Eindruck machen, drei, die schaden, und welche Schweizer Themen Sie im ersten Gespräch besser noch nicht ansprechen.

4 Min. Lesezeit

Warum diese Frage zählt

Nach einer Dreiviertelstunde hat die einstellende Person ein Bild von Ihren Antworten. Was ihr noch fehlt, ist ein Bild davon, wie Sie denken, wenn niemand eine Frage vorgibt. Die Rückfragen sind der einzige Teil des Gesprächs, den Sie selbst steuern. «Wer keine Fragen stellt, wirkt uninteressiert» (externe Seite, öffnet in neuem Fenster), schreibt jobs.ch — und fehlende Motivation ist ein häufiger Absagegrund.

Bereiten Sie fünf Fragen vor. Zwei davon werden im Gespräch ohnehin beantwortet, zwei stellen Sie, eine bleibt in Reserve.

Fünf Fragen, die tragen

  • 1. Woran Sie gemessen werden

    «Woran merken Sie nach sechs Monaten, dass die Besetzung gut war?»

    Sie erfahren, woran Sie gemessen werden — und zeigen, dass Sie in Ergebnissen denken. Die Antwort ist oft ehrlicher als das Inserat.

  • 2. Warum die Stelle frei ist

    «Was war der Grund, dass die Stelle frei wurde?»

    Eine Neuschaffung, eine Beförderung oder eine Kündigung nach acht Monaten sind drei sehr verschiedene Ausgangslagen. Fragen Sie sachlich, nicht neugierig.

  • 3. Der Alltag hinter dem Inserat

    «Wie sieht eine typische Woche in dieser Funktion aus?»

    Wenn «Projektarbeit» im Inserat zuoberst steht, in der Antwort aber vor allem Tagesgeschäft vorkommt, wissen Sie Bescheid.

  • 4. Das Team

    «Mit wem arbeite ich am engsten zusammen, und wie ist das Team zusammengesetzt?»

    Zeigt, dass Sie an die Zusammenarbeit denken, nicht nur an die Aufgabe.

  • 5. Der offene Zweifel

    «Gibt es aus dem Gespräch einen Punkt, bei dem Sie noch unsicher sind, ob ich passe?»

    Die mutigste Frage — und die nützlichste. Sie erhalten die Chance, einen Zweifel noch im Raum auszuräumen, statt dass er in der Absage steht. Stellen Sie sie ruhig und ohne Unterton.

Und zum Schluss immer: «Wie geht es weiter, und bis wann darf ich mit einer Rückmeldung rechnen?» Warum das so wichtig ist, steht im Artikel Nach dem Vorstellungsgespräch.

Drei Fragen, die schaden

  • Fragen, die auf der Website stehen. «Was macht Ihre Firma genau?» zeigt, dass Sie sich nicht vorbereitet haben.
  • Fragen, die nur Sie betreffen — zu früh. Lohn, Ferien, Homeoffice-Tage und Sonderurlaub als erste Fragen wirken fordernd (externe Seite, öffnet in neuem Fenster), solange die Firma noch nicht entschieden hat, ob sie Sie will. Ihr Platz ist das Zweitgespräch.
  • «Nein, es wurde alles beantwortet.» Das ist die häufigste Antwort und die schwächste. Wenn wirklich alles geklärt ist, greifen Sie auf die fünfte Frage zurück oder nehmen Bezug auf etwas aus dem Gespräch: «Sie haben das neue ERP-System erwähnt — wo stehen Sie mit der Einführung?»

Schweizer Themen: was Sie wann klären

Einige Punkte sind in der Schweiz gesetzlich geregelt, andere hängen vom Betrieb oder vom Gesamtarbeitsvertrag ab. Was gesetzlich feststeht, müssen Sie nicht fragen. Was variiert, klären Sie spätestens vor der Unterschrift.

  • Probezeit: gesetzlich ein Monat, höchstens drei (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) (Art. 335b OR). Steht im Vertrag, nicht fragen.
  • Ferien: mindestens vier Wochen, bis zum 20. Altersjahr fünf (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) (Art. 329a OR). Im Zweitgespräch fragen, wenn mehr als das Minimum für Sie wichtig ist.
  • 13. Monatslohn: gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber verbreitet. Im Lohngespräch immer fragen: «Ist der Lohn auf 12 oder 13 Monate gerechnet?»
  • Pensionskasse: Die Leistungen über dem Minimum sind je nach Firma sehr unterschiedlich. Im Zweitgespräch oder vor der Unterschrift klären.
  • Gesamtarbeitsvertrag: Er regelt in vielen Branchen Lohn, Ferien und Arbeitszeit. Im Zweitgespräch: «Untersteht die Stelle einem GAV?»
  • Weiterbildung: Eine Beteiligung ist freiwillig und oft mit einer Rückzahlungsklausel verbunden. Im Zweitgespräch als Interesse formulieren.

Der 13. Monatslohn ist der Punkt, an dem am meisten Missverständnisse entstehen: «85'000 Franken» kann 12 × 7'083 oder 13 × 6'538 Franken bedeuten. Mehr dazu im Artikel Lohnfrage im Vorstellungsgespräch.

Häufige Fragen

Wie viele Fragen sollte ich am Ende des Vorstellungsgesprächs stellen?
Bereiten Sie fünf vor und stellen Sie zwei. Die anderen werden oft im Gespräch beantwortet oder bleiben in Reserve.
Darf ich im ersten Gespräch nach Lohn oder Homeoffice fragen?
Besser nicht als erste Frage. Solche Fragen wirken zu früh fordernd; ihr Platz ist das Zweitgespräch — es sei denn, die andere Seite spricht das Thema selbst an.
Was antworte ich, wenn wirklich alles geklärt ist?
Nicht «Nein, danke». Fragen Sie, ob es einen Punkt gibt, bei dem die andere Seite noch unsicher ist, ob Sie passen — oder nehmen Sie Bezug auf etwas, das im Gespräch erwähnt wurde.

Kurz geprüft

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    Wie viele Fragen bereiten Sie vor?

Pfad abgeschlossen

Mit dossari üben Sie das Gespräch zu der Stelle, auf die Sie sich bewerben — die Fragen kommen aus deren Inserat. Danach sehen Sie schriftlich, was getragen hat und was Sie beim nächsten Mal präziser sagen können. Ab CHF 19.

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