Warum diese Frage zählt
Nach einer Dreiviertelstunde hat die einstellende Person ein Bild von Ihren Antworten. Was ihr noch fehlt, ist ein Bild davon, wie Sie denken, wenn niemand eine Frage vorgibt. Die Rückfragen sind der einzige Teil des Gesprächs, den Sie selbst steuern. «Wer keine Fragen stellt, wirkt uninteressiert» (externe Seite, öffnet in neuem Fenster), schreibt jobs.ch — und fehlende Motivation ist ein häufiger Absagegrund.
Bereiten Sie fünf Fragen vor. Zwei davon werden im Gespräch ohnehin beantwortet, zwei stellen Sie, eine bleibt in Reserve.
Fünf Fragen, die tragen
Und zum Schluss immer: «Wie geht es weiter, und bis wann darf ich mit einer Rückmeldung rechnen?» Warum das so wichtig ist, steht im Artikel Nach dem Vorstellungsgespräch.
Drei Fragen, die schaden
- Fragen, die auf der Website stehen. «Was macht Ihre Firma genau?» zeigt, dass Sie sich nicht vorbereitet haben.
- Fragen, die nur Sie betreffen — zu früh. Lohn, Ferien, Homeoffice-Tage und Sonderurlaub als erste Fragen wirken fordernd (externe Seite, öffnet in neuem Fenster), solange die Firma noch nicht entschieden hat, ob sie Sie will. Ihr Platz ist das Zweitgespräch.
- «Nein, es wurde alles beantwortet.» Das ist die häufigste Antwort und die schwächste. Wenn wirklich alles geklärt ist, greifen Sie auf die fünfte Frage zurück oder nehmen Bezug auf etwas aus dem Gespräch: «Sie haben das neue ERP-System erwähnt — wo stehen Sie mit der Einführung?»
Schweizer Themen: was Sie wann klären
Einige Punkte sind in der Schweiz gesetzlich geregelt, andere hängen vom Betrieb oder vom Gesamtarbeitsvertrag ab. Was gesetzlich feststeht, müssen Sie nicht fragen. Was variiert, klären Sie spätestens vor der Unterschrift.
- Probezeit: gesetzlich ein Monat, höchstens drei (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) (Art. 335b OR). Steht im Vertrag, nicht fragen.
- Ferien: mindestens vier Wochen, bis zum 20. Altersjahr fünf (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) (Art. 329a OR). Im Zweitgespräch fragen, wenn mehr als das Minimum für Sie wichtig ist.
- 13. Monatslohn: gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber verbreitet. Im Lohngespräch immer fragen: «Ist der Lohn auf 12 oder 13 Monate gerechnet?»
- Pensionskasse: Die Leistungen über dem Minimum sind je nach Firma sehr unterschiedlich. Im Zweitgespräch oder vor der Unterschrift klären.
- Gesamtarbeitsvertrag: Er regelt in vielen Branchen Lohn, Ferien und Arbeitszeit. Im Zweitgespräch: «Untersteht die Stelle einem GAV?»
- Weiterbildung: Eine Beteiligung ist freiwillig und oft mit einer Rückzahlungsklausel verbunden. Im Zweitgespräch als Interesse formulieren.
Der 13. Monatslohn ist der Punkt, an dem am meisten Missverständnisse entstehen: «85'000 Franken» kann 12 × 7'083 oder 13 × 6'538 Franken bedeuten. Mehr dazu im Artikel Lohnfrage im Vorstellungsgespräch.
Häufige Fragen
- Wie viele Fragen sollte ich am Ende des Vorstellungsgesprächs stellen?
- Bereiten Sie fünf vor und stellen Sie zwei. Die anderen werden oft im Gespräch beantwortet oder bleiben in Reserve.
- Darf ich im ersten Gespräch nach Lohn oder Homeoffice fragen?
- Besser nicht als erste Frage. Solche Fragen wirken zu früh fordernd; ihr Platz ist das Zweitgespräch — es sei denn, die andere Seite spricht das Thema selbst an.
- Was antworte ich, wenn wirklich alles geklärt ist?
- Nicht «Nein, danke». Fragen Sie, ob es einen Punkt gibt, bei dem die andere Seite noch unsicher ist, ob Sie passen — oder nehmen Sie Bezug auf etwas, das im Gespräch erwähnt wurde.
Kurz geprüft
1/3
Wie viele Fragen bereiten Sie vor?
2/3
Wann fragen Sie nach Lohn und Ferien?
3/3
Was klären Sie im Lohngespräch immer?
Pfad abgeschlossen
Mit dossari üben Sie das Gespräch zu der Stelle, auf die Sie sich bewerben — die Fragen kommen aus deren Inserat. Danach sehen Sie schriftlich, was getragen hat und was Sie beim nächsten Mal präziser sagen können. Ab CHF 19.
Gespräch üben