Themenpfad Das erste Vorstellungsgespräch · Schritt 1 von 5

Vorstellungsgespräch · Fragen

Vorstellungsgespräch: 20 Fragen und wie Sie sie beantworten

Wer die zwanzig häufigsten Fragen kennt und drei davon laut geübt hat, ist besser vorbereitet als die meisten Mitbewerber. Zu jeder Frage steht hier, worauf sie zielt.

5 Min. Lesezeit

Inhalt

In einem Erstgespräch werden selten mehr als zehn Fragen gestellt, und sie stammen fast immer aus demselben Vorrat. Wer die zwanzig unten kennt und drei davon laut geübt hat, ist besser vorbereitet als die meisten Mitbewerber. Nicht, weil die Antworten auswendig sitzen — sondern weil die Nervosität sinkt, wenn nichts Unerwartetes kommt.

Zu jeder Frage steht hier, worauf sie zielt. Das ist wichtiger als jede Musterantwort: Wer versteht, was geprüft wird, findet die eigene Antwort selbst.

Der Einstieg

1. «Erzählen Sie etwas über sich.»

Geprüft wird, ob Sie strukturieren können. Zwei bis drei Minuten, beruflich, chronologisch bis heute, endend bei der Frage, warum Sie hier sitzen. Nicht bei der Kindheit anfangen.

2. «Warum haben Sie sich bei uns beworben?»

Geprüft wird, ob Sie sich vorbereitet haben. Ein konkretes Detail über die Firma schlägt jede allgemeine Formulierung. «Sie haben letztes Jahr den Standort in Bern eröffnet» zeigt mehr als drei Sätze über Ihre Motivation.

3. «Was wissen Sie über uns?»

Dieselbe Prüfung, direkter. Fünfzehn Minuten auf der Website reichen, um diese Frage souverän zu beantworten — und wer sie nicht investiert hat, fällt hier durch.

4. «Warum wollen Sie Ihre jetzige Stelle verlassen?»

Geprüft wird Ihre Haltung. Nie schlecht über den aktuellen Arbeitgeber sprechen, auch wenn Sie recht hätten. Ein sachlicher Grund und ein Blick nach vorn.

Fachliches und Erfahrung

5. «Was sind Ihre Stärken?»

Zwei nennen, jede mit einem Beispiel belegen. Ohne Beispiel ist eine Stärke eine Behauptung.

6. «Was sind Ihre Schwächen?»

Die schwierigste Frage im ganzen Gespräch — dazu gibt es einen eigenen Artikel.

7. «Erzählen Sie von einem Projekt, auf das Sie stolz sind.»

Geprüft wird, ob Sie Ihren eigenen Beitrag benennen können. Sagen Sie «ich», nicht «wir», wenn es Ihre Arbeit war.

8. «Erzählen Sie von einem Fehler.»

Geprüft wird die Fehlerkultur. Ein echter Fehler, was Sie getan haben, was Sie geändert haben. Wer keinen Fehler nennen kann, wirkt entweder unehrlich oder unerfahren.

9. «Wie gehen Sie mit Druck um?»

Konkrete Situation, konkretes Vorgehen. «Ich arbeite gut unter Druck» sagt nichts.

10. «Wie halten Sie sich fachlich auf dem Laufenden?»

Nennen Sie, was Sie zuletzt gemacht haben, nicht was Sie vorhaben.

Zusammenarbeit

11. «Wie würden Ihre Kolleginnen Sie beschreiben?»

Geprüft wird die Selbstwahrnehmung. Zwei Eigenschaften, eine davon mit einem Beispiel.

12. «Erzählen Sie von einem Konflikt mit einer Kollegin oder einem Vorgesetzten.»

Die Frage, bei der die meisten ausweichen. Wer sagt, er habe nie einen Konflikt gehabt, wird nicht geglaubt. Beschreiben Sie einen echten, sachlich, ohne Schuldzuweisung, mit dem, was Sie daraus gelernt haben.

13. «Wie reagieren Sie auf Kritik?»

Ein Beispiel, in dem Sie Kritik angenommen und etwas geändert haben.

14. «Arbeiten Sie lieber allein oder im Team?»

Eine Fangfrage nur dann, wenn man sie als solche behandelt. Ehrlich antworten und den Bezug zur ausgeschriebenen Stelle herstellen.

Die heiklen Fragen

15. «Was sind Ihre Lohnvorstellungen?»

Eine Spanne nennen, nicht eine Zahl, und erst, wenn Sie die Aufgabe kennen. Dazu gibt es einen eigenen Artikel.

16. «Diese Lücke in Ihrem Lebenslauf — was war da?»

Ruhig, kurz, ohne Rechtfertigung. Auch dazu gibt es einen eigenen Artikel.

17. «Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?»

Geprüft wird, ob Sie bleiben. Eine Weiterbildung oder Entwicklung nennen, die zur Firma passt.

18. «Warum sollten wir Sie nehmen und nicht jemand anderen?»

Die Frage, die man üben muss, weil sie sich unangenehm anfühlt. Zwei Sätze, die Ihre Erfahrung mit deren Bedarf verbinden.

Der Schluss

19. «Haben Sie noch Fragen an uns?»

Immer ja. Wer keine Fragen hat, wirkt uninteressiert. Gute Fragen: Wie sieht ein typischer Tag in dieser Rolle aus? Woran würden Sie in einem halben Jahr merken, dass die Besetzung geglückt ist? Warum ist die Stelle offen?

20. «Wann könnten Sie beginnen?»

Ihre Kündigungsfrist kennen und nennen. Wer hier zögert, wirkt unentschlossen.

Welche Fragen überhaupt gestellt werden dürfen

Das ist nicht Geschmackssache. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (externe Seite, öffnet in neuem Fenster) hält fest, dass Fragen nach Herkunft, Religion, Mitgliedschaften und politischen Überzeugungen unzulässig sind, ausser es bestehen zwingende Gründe.

Der Unterschied zwischen kennen und können

Diese Liste zu lesen dauert zehn Minuten. Sie bringt Ihnen etwa so viel wie das Lesen einer Fahrschultheorie vor der ersten Fahrstunde: nötig, aber nicht ausreichend. Was im Gespräch tatsächlich passiert, ist eine andere Sache — Sie sprechen langsamer als gedacht, verlieren den Faden, und die Antwort, die im Kopf gut klang, klingt laut ausgesprochen anders.

Kurz geprüft

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    Wie viele Fragen kommen in einem Erstgespräch meistens?

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Mit dossari fügen Sie das Inserat ein und führen ein gesprochenes Übungsgespräch, dessen Fragen sich auf genau diese Stelle beziehen. Danach bekommen Sie eine schriftliche Auswertung: drei Übungsstellen mit dem, was Ihrer Antwort gefehlt hat, dazu Ihr Redeanteil und wie viele Ihrer Antworten etwas Nachprüfbares enthielten. Ab CHF 19.

Gespräch üben

Häufige Fragen

Wie viele Fragen kommen in einem Erstgespräch?
Selten mehr als zehn, und sie stammen fast immer aus demselben Vorrat. Wer die zwanzig Fragen dieser Seite kennt und drei davon laut geübt hat, ist besser vorbereitet als die meisten Mitbewerber.
Was antworte ich auf «Haben Sie noch Fragen an uns?»
Immer ja, denn wer keine Fragen hat, wirkt uninteressiert. Gute Fragen sind: Wie sieht ein typischer Tag in dieser Rolle aus? Woran würden Sie in einem halben Jahr merken, dass die Besetzung geglückt ist? Warum ist die Stelle offen?
Welche Fragen dürfen im Bewerbungsverfahren nicht gestellt werden?
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hält fest, dass Fragen nach Herkunft, Religion, Mitgliedschaften und politischen Überzeugungen unzulässig sind, ausser es bestehen zwingende Gründe.

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